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Lesen Sie unsere Seite "Häufige Fragen ". Hier werden die meisten Fragen, die im Gästebuch gestellt wurden, beantwortet!

Auszug aus dem "Gesetz über Medizinalfachberufe und den Beruf des Lebensmittelkontrolleurs" vom 15. Juni 1983
§ 3 - Medizinischer Sektions- und Präparationsassistent
"Die Ausbildung zum medizinischen Sektions- und Präparationsassistenten
oder zur medizinischen Sektions- und Präparationsassistentin dauert ein Jahr. Sie besteht aus einem sechsmonatigen Lehrgang, der theoretische und praktische Anteile enthält, und aus einem sechsmonatigen Berufspraktikum an einer zu dieser Ausbildung ermächtigten Einrichtung.
(2) Zur Ausbildung nach Absatz 1 wird zugelassen, wer nachweist, daß er
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. die Hauptschule abgeschlossen oder eine gleichwertige Schulbildung hat,
3. für den Beruf gesundheitlich geeignet ist und
4. zur Ausübung des Berufs zuverlässig erscheint."

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© 1998 - 2003: H. Herbst & J.-H. Hübner - zuletzt aktualisiert am 01.12.2008